Am 1. Juli 2026 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 in Kraft getreten und löst damit die seit 2019 geltende Stahlschutzverordnung (EU) 2019/159 ab. Die Änderungen betreffen alle 26 Stahlwarenkategorien und bringen für Warengruppe 22 – Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl wesentliche Neuerungen, insbesondere für Lieferungen aus Indien und der Ukraine.
Die für Ihre Beschaffung relevanten Punkte haben wir hier zusammengefasst.
Was hat sich geändert?
Die EU hat das Schutzmechanismus-System grundlegend überarbeitet:
- Der außerkontingentliche Zusatzzoll steigt von 25 % auf 50 %. Einfuhren oberhalb der Kontingentgrenzen werden damit erheblich teurer.
- Der neue Bezugszeitraum für die Kontingentbemessung ist 2022–2024 (zuvor 2015–2017). Da die Exporte aus Indien und der Ukraine in die EU in diesem Zeitraum geringer ausfielen, sind die Quoten entsprechend zurückgegangen.
- Es gilt nun ein vierstufiges Zugriffsmodell – mit länderspezifischen Kontingenten, FHA-Auffangtöpfen und Restkontingenten – anstelle des bisherigen zweistufigen Systems.
- Die Kontingente werden quartalsweise zugeteilt und nach dem Windhundprinzip (first come, first served) vergeben.
Warengruppe 22 – Kontingente im Vergleich
| Land | Jahresquote bisher (2019/20) | Jahresquote neu (ab 01.07.26) | Veränderung | Quartal | Lfd. Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| Indien | 21.390 t | 15.329 t | – 28 % | 3.832 t | 09.9928 |
| Ukraine | 13.439 t | 6.524 t | – 51 % | 1.631 t | 09.9929 |
| Korea | 4.242 t | 2.392 t | – 44 % | 598 t | 09.9931 |
| China | 3.344 t | 1.073 t | – 68 % | 268 t | 09.9930 |
| Japan | 4.091 t | 714 t* | – 83 % | 179 t | 09.9750 |
| FHA-Kontingent – LSK | – | 2.051 t (neu) | neu | 513 t | 09.9523 |
| Sonstige Länder | 7.300 t | 3.097 t | – 58 % | 774 t | 09.9623 |
* Japan erhält nur noch ein Restkontingent, kein länderspezifisches Kontingent mehr.
Fokus: Indien
Indien ist weiterhin der mit Abstand größte Einzellieferant für nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl in die EU. Die Jahresquote sinkt jedoch von 21.390 t auf 15.329 t (–28 %).
Da Indien ein Freihandelsabkommen (FHA) mit der EU hat, gilt für die Kontingente ein zweigeteilter Zugang:
- MFN-Teil: 7.886 t/Jahr – für alle Handelspartner gleichgestellt zugänglich
- FHA-Teil: 7.442 t/Jahr – ausschließlich für Lieferanten mit FHA-Präferenznachweis
Beide Teile laufen unter einer laufenden Nummer (09.9928) und sind parallel nutzbar. Nach Ausschöpfung des länderspezifischen Kontingents (LSK) besteht zusätzlich Zugang zum FHA-Auffangtopf (09.9523, 2.051 t/Jahr, geteilt mit anderen FHA-Ländern).
Praktische Auswirkung: Die verfügbaren Quartalsmengen aus Indien sind knapper. Bei hoher Nachfrage kann das LSK bereits früh im Quartal ausgeschöpft sein. Beschaffungsplanungen sollten frühzeitig im Quartal angestoßen werden.
Fokus: Ukraine
Die Ukraine ist ebenfalls FHA-Partner der EU. Ihre Jahresquote in WG 22 halbiert sich nahezu: von 13.439 t auf 6.524 t (–51 %).
- MFN-Teil: 3.357 t/Jahr
- FHA-Teil: 3.168 t/Jahr
- Laufende Nummer: 09.9929 | Quartal: 1.631 t
Zusätzlich hat die Ukraine Zugang zum FHA-Auffangtopf (09.9523), jedoch erst nach Ausschöpfung ihres eigenen LSK.
Praktische Auswirkung: Mit rund 1.631 t pro Quartal ist das ukrainische Kontingent sehr begrenzt. Liefermengen, die bislang routinemäßig aus der Ukraine bezogen wurden, können künftig nur noch eingeschränkt oder zu deutlich höheren Kosten (50 % Zusatzzoll außerkontingentlich) beschafft werden.
Angepasste KN-Codes
Mit der neuen Verordnung wurden auch die Codes der Kombinierten Nomenklatur für WG 22 überarbeitet. Bitte prüfen Sie Ihre Zollanmeldungen:
| Alt (2019/159) | Neu (2026/1457) |
|---|---|
| 7304 49 10 | entfallen |
| 7304 49 93 | → 7304 49 83 |
| 7304 49 95 | → 7304 49 85 |
| 7304 49 99 | → 7304 49 89 |
Unverändert bleiben: 7304 11 00 · 7304 22 00 · 7304 24 00 · 7304 41 00
Was empfehlen wir?
- Frühzeitige Disposition: Kontingente werden quartalsweise freigegeben und schnell ausgeschöpft. Wir empfehlen, Bedarfe rechtzeitig vor Quartalsstart zu melden.
- Herkunftsdiversifizierung prüfen: Angesichts der stark gesunkenen ukrainischen Quote lohnt ein Blick auf alternative Bezugsquellen.
- KN-Codes aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zollanmeldungen und ERP-Stammdaten die neuen Codes aus WG 22 widerspiegeln.
- Kontingentmonitoring: Wir beobachten die Auslastung der relevanten Kontingente laufend und informieren Sie proaktiv, sobald ein Engpass absehbar ist.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell zur optimalen Beschaffungsstrategie unter den neuen Rahmenbedingungen.
Rechtlicher Hinweis: Diese Information basiert auf DVO (EU) 2026/1457 (ABl. L vom 30.06.2026) und DVO (EU) 2019/159. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 01.07.2026.

