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01.07.2026Marktinformation

Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen: Was sich für nahtlose Edelstahlrohre aus Indien und der Ukraine ändert

Am 1. Juli 2026 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 in Kraft getreten und löst die Stahlschutzverordnung (EU) 2019/159 ab. Für Warengruppe 22 – nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl – sinken die Kontingente deutlich, der außerkontingentliche Zusatzzoll steigt auf 50 %.

Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen: Was sich für nahtlose Edelstahlrohre aus Indien und der Ukraine ändert

Am 1. Juli 2026 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 in Kraft getreten und löst damit die seit 2019 geltende Stahlschutzverordnung (EU) 2019/159 ab. Die Änderungen betreffen alle 26 Stahlwarenkategorien und bringen für Warengruppe 22 – Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl wesentliche Neuerungen, insbesondere für Lieferungen aus Indien und der Ukraine.

Die für Ihre Beschaffung relevanten Punkte haben wir hier zusammengefasst.

Was hat sich geändert?

Die EU hat das Schutzmechanismus-System grundlegend überarbeitet:

  • Der außerkontingentliche Zusatzzoll steigt von 25 % auf 50 %. Einfuhren oberhalb der Kontingentgrenzen werden damit erheblich teurer.
  • Der neue Bezugszeitraum für die Kontingentbemessung ist 2022–2024 (zuvor 2015–2017). Da die Exporte aus Indien und der Ukraine in die EU in diesem Zeitraum geringer ausfielen, sind die Quoten entsprechend zurückgegangen.
  • Es gilt nun ein vierstufiges Zugriffsmodell – mit länderspezifischen Kontingenten, FHA-Auffangtöpfen und Restkontingenten – anstelle des bisherigen zweistufigen Systems.
  • Die Kontingente werden quartalsweise zugeteilt und nach dem Windhundprinzip (first come, first served) vergeben.

Warengruppe 22 – Kontingente im Vergleich

LandJahresquote bisher (2019/20)Jahresquote neu (ab 01.07.26)VeränderungQuartalLfd. Nr.
Indien21.390 t15.329 t– 28 %3.832 t09.9928
Ukraine13.439 t6.524 t– 51 %1.631 t09.9929
Korea4.242 t2.392 t– 44 %598 t09.9931
China3.344 t1.073 t– 68 %268 t09.9930
Japan4.091 t714 t*– 83 %179 t09.9750
FHA-Kontingent – LSK2.051 t (neu)neu513 t09.9523
Sonstige Länder7.300 t3.097 t– 58 %774 t09.9623

* Japan erhält nur noch ein Restkontingent, kein länderspezifisches Kontingent mehr.

Fokus: Indien

Indien ist weiterhin der mit Abstand größte Einzellieferant für nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl in die EU. Die Jahresquote sinkt jedoch von 21.390 t auf 15.329 t (–28 %).

Da Indien ein Freihandelsabkommen (FHA) mit der EU hat, gilt für die Kontingente ein zweigeteilter Zugang:

  • MFN-Teil: 7.886 t/Jahr – für alle Handelspartner gleichgestellt zugänglich
  • FHA-Teil: 7.442 t/Jahr – ausschließlich für Lieferanten mit FHA-Präferenznachweis

Beide Teile laufen unter einer laufenden Nummer (09.9928) und sind parallel nutzbar. Nach Ausschöpfung des länderspezifischen Kontingents (LSK) besteht zusätzlich Zugang zum FHA-Auffangtopf (09.9523, 2.051 t/Jahr, geteilt mit anderen FHA-Ländern).

Praktische Auswirkung: Die verfügbaren Quartalsmengen aus Indien sind knapper. Bei hoher Nachfrage kann das LSK bereits früh im Quartal ausgeschöpft sein. Beschaffungsplanungen sollten frühzeitig im Quartal angestoßen werden.

Fokus: Ukraine

Die Ukraine ist ebenfalls FHA-Partner der EU. Ihre Jahresquote in WG 22 halbiert sich nahezu: von 13.439 t auf 6.524 t (–51 %).

  • MFN-Teil: 3.357 t/Jahr
  • FHA-Teil: 3.168 t/Jahr
  • Laufende Nummer: 09.9929 | Quartal: 1.631 t

Zusätzlich hat die Ukraine Zugang zum FHA-Auffangtopf (09.9523), jedoch erst nach Ausschöpfung ihres eigenen LSK.

Praktische Auswirkung: Mit rund 1.631 t pro Quartal ist das ukrainische Kontingent sehr begrenzt. Liefermengen, die bislang routinemäßig aus der Ukraine bezogen wurden, können künftig nur noch eingeschränkt oder zu deutlich höheren Kosten (50 % Zusatzzoll außerkontingentlich) beschafft werden.

Angepasste KN-Codes

Mit der neuen Verordnung wurden auch die Codes der Kombinierten Nomenklatur für WG 22 überarbeitet. Bitte prüfen Sie Ihre Zollanmeldungen:

Alt (2019/159)Neu (2026/1457)
7304 49 10entfallen
7304 49 93→ 7304 49 83
7304 49 95→ 7304 49 85
7304 49 99→ 7304 49 89

Unverändert bleiben: 7304 11 00 · 7304 22 00 · 7304 24 00 · 7304 41 00

Was empfehlen wir?

  1. Frühzeitige Disposition: Kontingente werden quartalsweise freigegeben und schnell ausgeschöpft. Wir empfehlen, Bedarfe rechtzeitig vor Quartalsstart zu melden.
  2. Herkunftsdiversifizierung prüfen: Angesichts der stark gesunkenen ukrainischen Quote lohnt ein Blick auf alternative Bezugsquellen.
  3. KN-Codes aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zollanmeldungen und ERP-Stammdaten die neuen Codes aus WG 22 widerspiegeln.
  4. Kontingentmonitoring: Wir beobachten die Auslastung der relevanten Kontingente laufend und informieren Sie proaktiv, sobald ein Engpass absehbar ist.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell zur optimalen Beschaffungsstrategie unter den neuen Rahmenbedingungen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Information basiert auf DVO (EU) 2026/1457 (ABl. L vom 30.06.2026) und DVO (EU) 2019/159. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 01.07.2026.